Escrow, was “Treuhand” oder “Hinterlegung” bedeutet, ist im eigentlichen Wortsinn eine Urkunde, die ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, treuhändisch verwahrt und nur bei Eintreten vorher festgelegter Bedingungen herausgibt – erst dann entfaltet sich die Rechtswirkung.
Tag ARchive Escrow-Service
Software-Escrow schützt beim Ausfall des Software-Herstellers
von Harice am 04. Jul, 2011 in Programmieren
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