Kosten für dienstliche Reisen können Sie als Reisekosten abrechnen und von der Steuer absetzen, sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht erstattet werden. Bei den meisten Posten wird die tatsächliche Höhe der Ausgaben anerkannt. Dennoch ist ein möglichst kostengünstiges Reisen oftmals empfehlenswert.
Gründe für Sparsamkeit
Reisekosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Zunächst sind die Fahrt- sowie die Übernachtungskosten zu nennen. Diese Ausgaben können Sie bei entsprechenden Belegen in voller Höhe bei der Steuererklärung geltend machen. Hinsichtlich der Fahrtkosten, können Sie auch eine Kilometerpauschale nutzen. Wählen Sie diesen Weg, ist das Einsparpotenzial offenkundig: Mit einem spritsparenden Wagen und der Bildung von Fahrgemeinschaften können Sie Ihre Kosten senken. Aber auch wenn Sie die Reisekosten abrechnen und dabei jeweils die tatsächlichen Kosten belegen, kann sich ein preiswertes Reisen lohnen. Ihre Ausgaben werden allein von der Steuer abgezogen. Übersteigen Ihre Ausgaben die von Ihnen zu zahlenden Steuern, bleibt ein Teil unberücksichtigt. Wenn Sie selten dienstlich unterwegs sind, kann es auch sein, dass Ihre Kosten bereits mit der bei der angerechneten Pauschale für Werbungskosten abgedeckt sind. Es kommt hinzu, dass für die sogenannten Mehraufwendungen für Verpflegung wie Essen, auch als Reisespesen bezeichnet, grundsätzlich nur Pauschalen gelten.
Zahlreiche Sparmöglichkeiten
Die aufgezeigten Fälle führen dazu, dass Sie einen Anreiz für eine Reduzierung der Reisekosten haben. Dafür gibt es verschiedene Ansatzpunkte. So sollten Sie bei der Suche nach einem Hotel auf keinen Fall das Telefonbuch zur Hand nehmen, sondern stattdessen Reiseportale im Internet nutzen. Dort finden Sie mithilfe eines Vergleichs garantiert günstige Zimmer. Bei den Fahrtkosten sollten Sie immer die günstigste Alternative auswählen. Fahren Sie beispielsweise mit der Bahn, nutzen Sie Sparangebote. Diese sind zum Teil über die Hälfte billiger als der reguläre Preis. Wollen Sie per Flugzeug reisen, sollten Sie wie bei Übernachtungen entsprechende Vergleichsportale besuchen. Großes Einsparpotenzial haben Sie bei der Verpflegung. Wie Sie die pauschalisierten Sätze für Reisespesen verwenden, liegt allein in Ihrer Hand. Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden sind dies 24 Euro am Tag. Wenn Sie auf Restaurantbesuche verzichten und sich selbst versorgen, reizen Sie diesen Betrag nicht annähernd aus. Können Sie Reisekosten nicht vollständig von der Steuer absetzen, ist Sparsamkeit zu Ihrem finanziellen Vorteil. Die Nutzung von Vergleichsportalen im Internet bei Übernachtungen und Mobilität reduziert Ihre Ausgaben deutlich. Zudem sollten Sie auf teure Verpflegung verzichten und lieber auf Selbstversorgung setzen.
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