Kosten für dienstliche Reisen können Sie als Reisekosten abrechnen und von der Steuer absetzen, sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht erstattet werden. Bei den meisten Posten wird die tatsächliche Höhe der Ausgaben anerkannt. Dennoch ist ein möglichst kostengünstiges Reisen oftmals empfehlenswert.
Archiv | Dezember, 2011