Von Software-Escrow wird gesprochen, wenn ein Software-Anbieter den Quellcode, also den in einer Programmiersprache geschriebenen Text eines Computerprogrammes, dem Anwender (Lizenznehmer) nicht zur Verfügung stellen will, sich aber bereit erklärt, im Falle bestimmter Ereignisse wie Insolvenz, dennoch Einblick zu gewähren. Das soll erreicht werden, indem die Quellcodes samt Dokumentation im Rahmen eines Escrow-Service bei beispielsweise einem Notar hinterlegt werden, der sich dann zur Herausgabe der Unterlagen verpflichtet, wenn vorher festgelegte Umstände eintreten. Escrow ist vor allem in Fällen sinnvoll, in welchen der Verlust der Software den geschäftlichen Fortlauf des Lizenznehmers beeinflussen würde. Dennoch ist Escrow nicht unumstritten, da der Insolvenzfall eines Software-Herstellers nicht eindeutig beschrieben ist. Unter Anwendung aktuellen deutschen Rechts sind die Herausgabegründe der Quellcodes beim Software-Escrow, welche die Sicherheitshinterlegung hinfällig werden lassen, exakt zu fixieren, da diese über die Verfügung des Textes entscheiden.
Zu den Leistungen von Escrow-Dienstleistern zählen:
- Beratung zur Hinterlegung der Softwareprodukte
- juristische Beratung
- Vertragsgestaltung
- technische Prüfung des Quellcodes sowie Prüfung der Weiterverwendbarkeit desselben
- technische Verwahrung des Quellcodes
Die Vorteile beim Software-Escrow ist die Absicherung gegen Ausfall des Herstellers, bzw. Programmierers, also ein langfristiger Schutz der Investition z.B. für ein Betriebssystem, die geprüfte technische Qualität des hinterlegten Codes und dessen Weiterverwendbarkeit bei gelichzeitigem Schutz des Geschäftsgeheimnisses des Software-Herstellers. Die Vorgangsweise ist relativ einfach: Zuerst werden die ausgehändigten Daten und Dokumente auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Funktion überprüft, ebenso werden Kompilierbarkeit kontrolliert, die Entwicklungsumgebung des Herstellers wird dokumentiert. Abschließend werden Quellcode, die Dokumentation und der Entwicklungsprozess bewertet.
Escrow ist in jedem Fall eine gute Investition, wenn ein Unternehmen sich gegen den Ausfall eines Software-Lieferanten schützen möchte und sicher sein will, dass dessen Programme unter gewissen Voraussetzungen ungehindert weiterverwendet und weiterentwickelt werden können.
